„Schuldig? Ich hab’s doch nur…“

„Hate Speech“ findet mittlerweile in allen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten statt. Jeder wurde (leider!) schon einmal Zeuge davon. Draufgeklickt, weitergeleitet…Stopp! Weitergeleitet? Damit macht man sich möglicherweise schon strafbar. „Ich habe es ja nicht selber gemacht, nur weitergeleitet“, könnte der Satz zur Entschuldigung lauten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Man macht sich zum Befürworter, zum Verbreiter und am Ende zu jemandem, der dazu beiträgt, dass die Welt ein bisschen schlechter wird. Aber nicht nur darüber klärte die Polizeihauptkommissarin Frau Johannsen die Schüler*innen der 5. Klasse auf, die sich sehr rege am Gespräch beteiligten und aus ihren eigenen Erfahrungen berichteten. Wo fängt eine Beleidigung an? Was ist eine Körperverletzung? Was bedeutet „Üble Nachrede“? Welche Gefahren lauern im Internet? Kann ich auch schon unter 14 Jahren bestraft werden? Antwort: JA! Das Zeichnen verfassungswidriger Symbole sowie das Zeigen juristisch verbotener Grüße stellt übrigens ebenso einen Straftatbestand dar, der mit bis zu drei bzw. fünf Jahren Haft laut Strafgesetzbuch bestraft werden kann. Schon gewusst?

Ja, zugegeben, schwere Kost zur Mittagszeit, doch gut verdaut durch die 5. Klassen.

Text & Foto: J. Harmatha