Jaja… die ersten paar Wochen nach den Ferien sind immer die schlimmsten. Gerade war man noch im Urlaub, schon sitzt man wieder in der Schule. Wie gut, dass die nächsten Ferien gar nicht mehr so weit sind. Aber wie immer sind sie viel zu kurz. Was kann man tun? Einfach schnell was vor oder nach den Ferien buchen und die Schule wird schon freigeben? Also erst buchen und dann den Antrag auf Freistellung einreichen!
Nein, so einfach funktioniert das leider nicht. Und das regelt auch die Schulpflichtverordnung unseres Bundeslandes:
„Die Beurlaubung ist rechtzeitig schriftlich bei der Schule zu beantragen. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“
Was eine persönliche Härte ist, kann viele Gründe haben. Was eine persönliche Härte nicht ist, ist einfacher zu beantworten. Zum Beispiel eine Verlängerung der freien Zeit, weil der Reiseantritt vor und nach den Ferien billiger ist oder der Flug Richtung Trauminsel nur am Donnerstag vor den Ferien und der nächste dann erst am Sonntag geht und sich die ganze Fahrt dann gar nicht mehr lohnen würde…
Es gilt immer: Erst die Freistellung beantragen, dann buchen.