Geht das eigene Kind zur Schule, kommt man schon ein Jahr vor der Einschulung mit dem Gesetz in Berührung. Geht dann die Schule los, fängt die Paragraphenreiterei erst richtig an: Wann muss ich welche Fristen einhalten? Was muss ich tun, wenn ich eine Freistellung brauche? Und überhaupt?
Für solche und andere Fragen haben wir jetzt eine „Rechtsecke“ eingerichtet, die Antworten auf Anliegen von Eltern bieten, die uns regelmäßig erreichen. Dazu gibt es dann auch die entsprechenden Paragraphen zum Nachlesen für alle, die es ganz genau wissen wollen.
Haben Sie eine Frage, die dort noch nicht aufgeführt ist, schreiben Sie uns gern.