Liebe Eltern,
auf Grund der angespannten Personalsituation wird ab dem 04.11.2020 die Hausaufgabenbetreuung temporär ausgesetzt. Die LRS Förderung und die Möglichkeit des Nachschreibens von Kontrollen wird weiter am Donner-stag abgesichert.
Ihr Schulleite
Nach Informationen unseres Essenanbieters "UWM" werden sich ab 2021 die Preise für das Mittagessen um 0,16 EUR erhöhen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma.
Um unser "Digitales Schwarzes Brett (DSB)" wieder nutzen zu können, muss folgende App installiert werden: IHK Schulapp
Kennung: 2839233 PW: 18276
Empfehlungen des Bildungsministeriums zum Umgang mit
WhatsApp ..... Hier
Bilder aus unserem DDR-Museum gibt es hier
Wie geht es mit der Digitalisierung an unserer Schule weiter?
Unsere Ministerpräsidentin antwortet auf Anfrage des Schulleiters .... hier
Beschluss
1. Werden vergessene HA dem Lehrer angezeigt, sind diese bis zum
nächsten Schultag nachzuarbeiten und unaufgefordert vorzulegen.
Erfolgt dies nicht – Benotung „6“
2. Hausaufgaben, die mit der Ankündigung auf Benotung aufgegeben
und nicht erbracht werden – Benotung „6“
In den Klassenstufen 2 und 3 wird die Note 6 nach dem dreimaligen
Vergessen der Hausaufgaben erteilt bzw. am vierten Tag mit der
Note der nachgereichten Hausaufgabe verrechnet.
3. Möglichkeit des Ausgleichs der Noten 6 wie unter 1. und 2.
beschrieben, erfolgt in pädagogischer Verantwortung des Lehrers.
4. Von Freitag zum darauffolgenden Montag erfolgt keine Hausauf-
gabenerteilung. Die gleiche Regelung gilt für Ferien- und
Feiertage.
5. Bei wiederholtem Fernbleiben der Kinder vom Unterricht ist ein
intensiver Kontakt zu den Eltern zu halten. Steht zu vermuten, dass
Eltern das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht decken, ist es
möglich die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen.
6. Fehlen Schüler bei Klassenarbeiten oder Tests, sind diese am
Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag im Hausaufgabenzimmer
nachzuschreiben. Findet sich der Schüler nicht ein, ist die
Arbeit mit „6“ zu bewerten und die Eltern zu informieren.
Die Absprache erfolgt zwischen den Fachlehrern und der
Hausaufgabenaufsicht.
7. Über abweichende Handhabungen der Punkte 1.-6. entscheidet die
Lehrkraft in eigener pädagogischer Verantwortung, im Einzelfall im
Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
Mit Datum vom 15.10.2018 hat die Lehrerkonferenz den Punkten 1 – 7 vorbehaltlos zugestimmt. Diese Festlegungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind umzusetzen.
K. Hill
Schulleiter
! Liebe Eltern, aus gegebenem Anlass möchte ich Sie hiermit an folgende, verbindliche
Festlegung erinnern !
" Ist Ihr Kind erkrankt oder kann aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen, ist dies bis um 08.00 Uhr telefonisch (038458/20214) anzuzeigen. "
Achtung ! Ich bitte um Beachtung folgender Informationen.
Sollte es zu witterungs- oder verkehrsbedingten Busverspätungen oder Ausfällen bei der Anfahrt zur Schule kommen, wird folgende verbindliche Festlegung getroffen: vom 01. Okt. bis 31. März warten die
Schüler 15 Minuten auf den Bus vom 01. April bis 30. Sept. warten die Schüler 30 Minuten auf den Bus. Sollten die Busse in dieser festgelegten Zeit nicht kommen, begeben sich die Schüler nach Hause.
Die Aufsicht für jüngere Schüler ist in den Ortschaften durch Absprachen zwischen den Eltern zu organisieren. Die Schüler aus Zehna und Schüler, die privat befördert werden, erhalten Unterricht
nach Plan.
! Ob die
Kinder unter extremen Witterungsbedingungen die Schule besuchen, entscheiden die Eltern ! Die Schule ist zu informieren.
Sollte es auf Grund der Witterungsbedingungen von uns als notwendig erachtet werden, dass die Schüler bereits die Mittagsbusse nehmen, bitte ich Sie auch dafür um
Verständnis.
Mitwirkungsgremien
Schulschülerrat: Vorsitzende: Michelle Ebert
1. Stellvertreter: Lina Zielke
Schulelternrat: Vorsitzende: Frau Gröschel
1. Stellvertreter: Herr Voß
2. Stellvertreter: Frau Krumm
Schulkonferenz: Vorsitzender: Herr Hill
Stellvertreter: Frau Gröschel
Schulträger: Frau Mickschat
Mitglieder: Frau Hillenberg, Frau Haase
Herr Voß, Frau Krumm
N. J. Goschin, L. Fritz, M.-L. Fidomski
Liebe Eltern, seit Jahren erfolgt die Erfassung von personenbezogenen Daten auch im Bereich der Schule. Immer wieder treten Fragen zum Inhalt und Umfang dieser Erfassung auf. In der
finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Sollten sich dennoch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte direkt an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V. datenschutz-z@mvnet.de